Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich (anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX)
Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich
(anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX)
Im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich werden Sie beruflich qualifiziert. Wir orientieren uns dabei an Rahmenplänen anerkannter Ausbildungsberufe. Neben der fachlichen Bildung steht auch die Förderung der Persönlichkeit im Mittelpunkt. Sie sind während der gesamten Maßnahme in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt und sammeln viele Praxiserfahrungen.
Ablauf
Eingangsverfahren (Dauer: drei Monate) In diesen drei Monaten finden wir heraus, welche Potenziale und Stärken in Ihnen stecken, welche (beruflichen) Ziele und Wünsche Sie verfolgen und welche Unterstützung Sie benötigen, um diese Ziele zu erreichen.
Berufsbildungsbereich (Dauer: 24 Monate) Im Berufsbildungsbereich arbeiten Sie an vier Tagen der Woche in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und lernen dort verschiedene Tätigkeiten kennen und vertiefen Ihre Kenntnisse. An einem Tag der Woche nehmen Sie an einem Bildungstag teil (Besuch der Berufsschule oder persönliche Unterstützung).
Für wen?
Sie haben Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer WfbM oder einem anderen Leistungsanbieter.
Sie möchten lieber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Sie benötigen Anleitung und Assistenz am Arbeitsplatz.
Ihre Vorteile
Wir erarbeiten eine berufliche Perspektive nach Ihren Wünschen.
Sie finden einen Arbeitslatz, der Ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Sie haben eine feste Ansprechperson, die Sie während der zwei Jahre begleitet und in Ihren Zielen unterstützt.